Wichtig: Dieser Onlinekurs deckt nur den theoretischen Teil ab. Die praktische Ausbildung ist im Anschluss zwingend erforderlich und muss absolviert werden, erst dann ist die Ausbildung vollständig. Die Praxis führen wir auf Wunsch bei Ihnen im Betrieb durch.
Dieser Online-Kurs vermittelt das theoretische Wissen für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 Abschnitt 7.3 und DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ (aktualisierte Fassung November 2019).
Sie lernen die gesetzlichen Grundlagen, betriebliche Brandschutzorganisation, Feuerlöscheinrichtungen, Brandgefahren und das richtige Verhalten im Brandfall – und sind damit vorbereitet auf die praktische Löschübung.
Lehrplan
- 9 Sections
- 9 Lektionen
- Unbegrenzt
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- Willkommen und Einführung1
- Rechtliche Grundlagen1
- Betriebliche Brandschutzorganisation1
- Verbrennungslehre und Brandklassen1
- Feuerlöscheinrichtungen2
- Gefahren und vorbeugender Brandschutz1
- Verhalten im Brandfall1
- Abschluss1
- Wissenstest1
Nein. Die praktische Löschübung ist nach DGUV Information 205-023 Pflichtbestandteil der Ausbildung. Erst nach der praktischen Übung mit Simulationsgeräten ist die Ausbildung vollständig.
Bei normaler Brandgefährdung (z. B. Büro) genügen in der Regel 5 % der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder häufig wechselndem Personal ist ein höherer Anteil erforderlich. Die genaue Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Vollständige Wiederholung (Theorie + Praxis) alle 3–5 Jahre gemäß DGUV 205-023. Zusätzlich: jährliche Brandschutzunterweisung für alle Beschäftigten nach ASR A2.2 Abschnitt 7.2.
CO₂-Löscher (Kohlendioxid) oder geeignete Pulverlöscher. Mindestabstand bis 1.000 V: 1 m. Wasserlöscher sind bei elektrischen Anlagen nicht geeignet.
Niemals Wasser auf Fettbrand! Wasser auf heißes Öl erzeugt eine explosive Dampfwolke (Fettexplosion). Nur F-Löscher oder feuchter Topfdeckel. Herd abschalten.
Nein. Aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung (Truppmann/Truppfrau) können ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer bestellt werden.
Voraussetzungen
- Schriftliche Benennung als Brandschutzhelfer durch den Arbeitgeber
- Keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich
- Bereitschaft zur anschließenden praktischen Löschübung
- Teilnahme an der jährlichen Brandschutzunterweisung
Funktionen
- Theorieteil nach ASR A2.2 und DGUV Information 205-023 (Nov. 2019)
- 9 strukturierte Lektionen mit Prüfungsfragen je Kapitel
- Brandklassen, Löschmittel und Feuerlöschertypen vollständig erklärt
- Betriebliche Brandschutzorganisation und Rettungswege
- Checkliste für den Brandfall mit allen Aufgaben des Brandschutzhelfers
- Aktuelle Gesetzeslage: ASR A2.2 (Mai 2018), DGUV 205-023 (Nov. 2019)
Zielgruppen
- Mitarbeiter vor der Benennung als Brandschutzhelfer (§ 10 ArbSchG)
- Brandschutzhelfer zur Auffrischung vor der Wiederholungsunterweisung
- Sicherheitsbeauftragte und Führungskräfte als fachliche Grundlage
- Alle Beschäftigten als allgemeine Brandschutzunterweisung
