Warum ist das für Sie relevant?
Als Sicherheitsbeauftragter arbeiten Sie im Auftrag des Arbeitgebers. Wenn Sie verstehen, welche Pflichten er hat, wissen Sie auch, wo Sie ansetzen können und wer letztlich verantwortlich ist.
Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, was der Arbeitgeber tun muss, um die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu schützen. Diese Pflichten sind keine Empfehlung, sondern Gesetz.
Maßnahmen umsetzen
Der Arbeitgeber muss geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen festlegen und durchführen lassen.
Wirksamkeit kontrollieren
Er muss prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich wirken, und sie bei Bedarf anpassen.
Zustand verbessern
Der Arbeitsschutz ist kein einmaliges Projekt. Der Arbeitgeber muss den Zustand kontinuierlich verbessern.
Führungsaufgabe
Arbeitsschutz muss als Führungsaufgabe verstanden werden, nicht als Bürokratiepflicht.
Die Pflichten sind in zwei zentralen Paragraphen des Arbeitsschutzgesetzes geregelt:
§ 3 ArbSchG | Grundpflichten des Arbeitgebers
Abs. 1: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich verändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
§ 12 ArbSchG | Unterweisung
Abs. 1: Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und danach in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, wiederholt werden.
Wichtig: Die Verantwortung für den Arbeitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Er kann Aufgaben delegieren, aber nicht die Gesamtverantwortung. Als Sicherheitsbeauftragter unterstützen Sie, tragen aber keine Arbeitgeberpflichten.
Kurz nachdenken:
Welche dieser Pflichten wird in Ihrem Betrieb konsequent umgesetzt? Und wo sehen Sie noch Lücken?
Das Praxisbeispiel zeigt Ihnen einen typischen Fall aus der Praxis.